Zertifikatskurse Kinderschutzfachkraft

Kinderschutz ZertifikatskurseSeit der Einführung des § 8a SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Dazu markiert der Paragraph wichtige Interventionspunkte im Prozess und sieht bestimmte Verfahrensschritte für die Träger der Jugendhilfe vor (Gefährdungseinschätzung, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen). Dabei werden nicht nur Standards in der Arbeit im Kinderschutz für den öffentlichen Träger präziser gefasst, sondern auch explizit für die freien Träger formuliert. Über Vereinbarungen ist zu sichern, dass diese den Schutzauftrag nach den rechtlichen Vorgaben nach § 8a Abs. 2 wahrnehmen und entsprechende Verfahren vorhalten. Hier wurde vom Gesetzgeber u.a. die neue juristische Figur der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ geschaffen, die von den freien Trägern zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden soll. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, diese rechtlichen Vorgaben fachlich auszugestalten. In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung? (Erkennen)
  • Wie lassen sich Risikoabschätzungen vornehmen? (Beurteilen)
  • Welche Schritte sind duch die Fachkräfte einzuleiten? (Handeln)
  • Wie gestaltet sich die Rolle und der Auftrag der „insoweit erfahrenen Fachkraft?
  • „Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen im Zusammenhang mit dem § 8a SGB VIII (Anforderungen an die Träger, Garantenpflicht, Datenschutz, strafrechtliche Verantwortung)?
  • Welche Kooperationspartner gibt es im Kinderschutz und wie können Kooperationsbeziehungen gepflegt werden?

Der Zertifikatskurs orientiert sich an diesen Fragestellungen, informiert über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht und bezieht erprobte Konzepte und Erfahrungen aus den letzten Jahren mit ein. Dabei werden im Kurs methodische und organisatorische Aspekte der trägerinternen Ausgestaltung des Schutzauftrages behandelt und stets Fragen zur Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt und anderen am Kinderschutz beteiligten Systemen (Gesundheitswesen, Justiz) mit in den Blick genommen.

Die fachliche Gesamtleitung der Zertifikatskurse liegt bei Dr. Sigrid A. Bathke (ISA) und Friedhelm Güthoff (BIS/DKSB). Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Referenten wird gesichert, dass in allen Angeboten des Zertifikatskurses auch zu speziellen Teilbereichen auf die aktuellsten Erfahrungs- und Wissensbestände zurückgegriffen werden kann.

Zielgruppe

Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des § 8a SGB VIII zu übernehmen und auszugestalten haben. Dazu gehören z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die (a) im Jugendamt als Ansprechpartner für freie Träger (z. B. Fachberater/innen) zur Verfügung stehen werden, (b) bei einem freien Träger mit trägerinternen Umsetzungen befasst werden und/oder c) als „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§ 8a, Abs. 2 SGB VIII) bei schwierigen Fallberatungen (Risikoeinschätzungen) hinzu gezogen werden (sollen). Dabei wird der Bereich der Träger mit trägerinternen Umsetzungen befasst werden und/oder c) als „erfahrene Fachkraft“ (§ 8a, Abs. 2 SGB VIII) bei schwierigen Fallberatungen (Risikoeinschätzungen) hinzu gezogen werden (sollen). 

Der Bereich der jüngeren Kinder (z. B. Kindertagesbetreuung) wird als ein wesentliches und zentrales Feld der Umsetzung der Bestimmungen und Vorgaben des SGB VIII in den Erörterungen und Falldarstellungen besondere Berücksichtigung finden.

Teilnahmevoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind Bedingungen zur Teilnahmean den Kursen:

  • einschlägige pädagogische oder psychologische Ausbildung(Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie)oder Ausbildung zur/m Erzieher/in mit einschlägigenZusatzausbildungen oder in Leitungsfunktion
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz

Ansprechpartner/in

zum Projekt:

 


Fon: 0251/9 25 36-16


Fon: 0251/9 25 36-11

Weitere Informationen:

www.kindesschutz.de

> Flyer als PDF